Erstellen Sie Ihren Energieausweis bequem von zu Hause aus. Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – unser Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle Ausweise entsprechen dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und werden von zertifizierten Ausstellern geprüft.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen. Je nach Gebäudetyp, Baujahr und Nutzung kommt entweder der Verbrauchsausweis oder der Bedarfsausweis in Frage. Beide Varianten sind gesetzlich anerkannt und für Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorgeschrieben.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Abrechnungsperioden. Er spiegelt den realen Verbrauch wider und eignet sich besonders für Bestandsgebäude, bei denen vollständige Verbrauchsdaten vorliegen.
Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Grundlage seiner baulichen und technischen Eigenschaften. Er ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und liefert daher eine objektive Bewertung der energetischen Qualität.
Nicht sicher, welchen Ausweis Sie brauchen? Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Je nach Gebäudetyp und Baujahr kann die Wahl bereits gesetzlich vorgegeben sein.
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Datenbasis | Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre | Technische Analyse der Gebäudeeigenschaften |
| Abhängigkeit vom Nutzerverhalten | Ja – spiegelt das individuelle Heizverhalten wider | Nein – rein objektive Bewertung des Gebäudes |
| Modernisierungsempfehlungen | Allgemeine Hinweise möglich | Detaillierte, gebäudespezifische Empfehlungen |
| Kosten | Günstiger (geringerer Aufwand) | Höher (aufwendigere Datenerhebung) |
| Erstellungsdauer | Wenige Tage | Abhängig von der Datenverfügbarkeit |
| Pflicht bei < 5 WE (Baujahr vor 1977) | ✗ Nicht zulässig | ✓ Vorgeschrieben |
| Gültigkeit | 10 Jahre ab Ausstellung | 10 Jahre ab Ausstellung |
| Aussagekraft für Käufer/Mieter | Eingeschränkt (nutzerabhängig) | Hoch (objektiv vergleichbar) |
In nur vier einfachen Schritten kommen Sie zu Ihrem rechtsgültigen Energieausweis. Unser Portal führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Dateneingabe bis zum fertigen Dokument.
Wählen Sie zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Unser Assistent hilft Ihnen bei der Entscheidung, falls Sie unsicher sind.
Geben Sie die relevanten Daten zu Ihrem Gebäude ein – Baujahr, Fläche, Heizungsart, Verbrauchswerte oder Angaben zur Gebäudehülle.
Ihre Angaben werden geprüft und der Energiekennwert wird nach den aktuellen GEG-Vorgaben berechnet und von Experten validiert.
Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Energieausweis als PDF-Dokument – bereit für den Immobilienverkauf oder die Vermietung.
Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes wird anhand des Endenergieverbrauchs oder -bedarfs in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) bestimmt. Je niedriger der Wert, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (hoher Energiebedarf).
Ein Gebäude der Klasse A+ hat einen Endenergiebedarf von unter 30 kWh/m²a – das entspricht einem Passivhaus oder einem sehr gut gedämmten Neubau. Am anderen Ende der Skala stehen Gebäude der Klasse H mit einem Bedarf von über 250 kWh/m²a. Diese Gebäude verfügen häufig über keine oder nur unzureichende Dämmung und veraltete Heiztechnik.
Die Energieeffizienzklasse beeinflusst nicht nur die Heizkosten, sondern auch den Immobilienwert. Käufer und Mieter legen zunehmend Wert auf eine gute Energiebilanz. Ein Energieausweis mit hoher Effizienzklasse kann den Wert Ihrer Immobilie deutlich steigern.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Energieausweis. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne.