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Energieausweis online erstellen – einfach, schnell und rechtssicher

Erstellen Sie Ihren Energieausweis bequem von zu Hause aus. Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – unser Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle Ausweise entsprechen dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und werden von zertifizierten Ausstellern geprüft.

10 Jahre
Gültigkeit
100 %
GEG-konform
Digital
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Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen. Je nach Gebäudetyp, Baujahr und Nutzung kommt entweder der Verbrauchsausweis oder der Bedarfsausweis in Frage. Beide Varianten sind gesetzlich anerkannt und für Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorgeschrieben.

Demnächst

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Abrechnungsperioden. Er spiegelt den realen Verbrauch wider und eignet sich besonders für Bestandsgebäude, bei denen vollständige Verbrauchsdaten vorliegen.

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel kostengünstiger und schneller zu erstellen als der Bedarfsausweis. Allerdings ist er stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig – ein sparsamer Vormieter kann den Ausweis positiver erscheinen lassen, als das Gebäude tatsächlich ist. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht nachträglich energetisch saniert wurden, ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig.
  • Basierend auf den realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
  • Kostengünstigere Variante im Vergleich zum Bedarfsausweis
  • Schnelle Erstellung – oft innerhalb weniger Tage möglich
  • Ideal für Mehrfamilienhäuser und größere Wohnanlagen
  • Klimabereinigung der Verbrauchswerte inklusive
Demnächst

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Grundlage seiner baulichen und technischen Eigenschaften. Er ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und liefert daher eine objektive Bewertung der energetischen Qualität.

Für die Erstellung werden detaillierte Angaben zur Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Dach, Keller) sowie zur Heizungs- und Warmwasseranlage benötigt. Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden. Er enthält zudem konkrete Modernisierungsempfehlungen.
  • Objektive Bewertung unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Detaillierte Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Konkrete Modernisierungsempfehlungen inklusive
  • Pflicht für ältere Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten
  • Höhere Aussagekraft für Käufer und Mieter
Vergleich

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Nicht sicher, welchen Ausweis Sie brauchen? Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Je nach Gebäudetyp und Baujahr kann die Wahl bereits gesetzlich vorgegeben sein.

Kriterium Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Datenbasis Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre Technische Analyse der Gebäudeeigenschaften
Abhängigkeit vom Nutzerverhalten Ja – spiegelt das individuelle Heizverhalten wider Nein – rein objektive Bewertung des Gebäudes
Modernisierungsempfehlungen Allgemeine Hinweise möglich Detaillierte, gebäudespezifische Empfehlungen
Kosten Günstiger (geringerer Aufwand) Höher (aufwendigere Datenerhebung)
Erstellungsdauer Wenige Tage Abhängig von der Datenverfügbarkeit
Pflicht bei < 5 WE (Baujahr vor 1977) Nicht zulässig Vorgeschrieben
Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellung 10 Jahre ab Ausstellung
Aussagekraft für Käufer/Mieter Eingeschränkt (nutzerabhängig) Hoch (objektiv vergleichbar)
Ablauf

So erstellen Sie Ihren Energieausweis

In nur vier einfachen Schritten kommen Sie zu Ihrem rechtsgültigen Energieausweis. Unser Portal führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Dateneingabe bis zum fertigen Dokument.

1

Ausweis-Typ wählen

Wählen Sie zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Unser Assistent hilft Ihnen bei der Entscheidung, falls Sie unsicher sind.

2

Gebäudedaten eingeben

Geben Sie die relevanten Daten zu Ihrem Gebäude ein – Baujahr, Fläche, Heizungsart, Verbrauchswerte oder Angaben zur Gebäudehülle.

3

Prüfung & Berechnung

Ihre Angaben werden geprüft und der Energiekennwert wird nach den aktuellen GEG-Vorgaben berechnet und von Experten validiert.

4

Ausweis erhalten

Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Energieausweis als PDF-Dokument – bereit für den Immobilienverkauf oder die Vermietung.

Energieeffizienz

Die Energieeffizienzklassen im Überblick

Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes wird anhand des Endenergieverbrauchs oder -bedarfs in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) bestimmt. Je niedriger der Wert, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (hoher Energiebedarf).

Ein Gebäude der Klasse A+ hat einen Endenergiebedarf von unter 30 kWh/m²a – das entspricht einem Passivhaus oder einem sehr gut gedämmten Neubau. Am anderen Ende der Skala stehen Gebäude der Klasse H mit einem Bedarf von über 250 kWh/m²a. Diese Gebäude verfügen häufig über keine oder nur unzureichende Dämmung und veraltete Heiztechnik.

Die Energieeffizienzklasse beeinflusst nicht nur die Heizkosten, sondern auch den Immobilienwert. Käufer und Mieter legen zunehmend Wert auf eine gute Energiebilanz. Ein Energieausweis mit hoher Effizienzklasse kann den Wert Ihrer Immobilie deutlich steigern.

A+
< 30 kWh/m²a Passivhaus / KfW 40
A
30 – 49 kWh/m²a Niedrigenergiehaus
B
50 – 74 kWh/m²a Effizienzhaus
C
75 – 99 kWh/m²a Guter Neubaustandard
D
100 – 129 kWh/m²a Durchschnittlicher Neubau
E
130 – 159 kWh/m²a Älterer, teilsanierter Bestand
F
160 – 199 kWh/m²a Unsanierter Altbau
G
200 – 249 kWh/m²a Hoher Sanierungsbedarf
H
> 250 kWh/m²a Dringender Sanierungsbedarf
Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Energieausweis. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne.

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Bereits bei der Erstellung von Immobilienanzeigen müssen die Energiekennwerte angegeben werden. Bei Besichtigungen muss der Ausweis vorgelegt werden, und spätestens bei Vertragsabschluss ist eine Kopie an den Käufer oder Mieter zu übergeben. Für Neubauten wird der Ausweis direkt bei Fertigstellung erstellt. Bei Bestandsgebäuden wird er bei Eigentümerwechsel oder Neuvermietung benötigt.
Die Endenergie beschreibt die Energiemenge, die tatsächlich am Gebäude ankommt und für Heizung und Warmwasser genutzt wird – also das, was Sie auf Ihrer Energierechnung sehen. Die Primärenergie berücksichtigt zusätzlich den Aufwand, der für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport des Energieträgers nötig ist. So hat beispielsweise Erdgas einen Primärenergiefaktor von 1,1, während erneuerbare Energien deutlich niedrigere Faktoren aufweisen. Im Energieausweis werden beide Werte angegeben.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig. Dies gilt sowohl für den Verbrauchsausweis als auch für den Bedarfsausweis. Nach Ablauf muss bei Bedarf ein neuer Ausweis erstellt werden. Wenn in der Zwischenzeit wesentliche energetische Sanierungen durchgeführt wurden, kann es sinnvoll sein, den Ausweis vorzeitig erneuern zu lassen, um die verbesserten Werte nachzuweisen und den Immobilienwert zu steigern.
Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsdaten der letzten drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden. Dazu kommen allgemeine Gebäudedaten wie Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten sowie Angaben zum Heizungssystem und der Warmwasserbereitung. Falls die Warmwasserbereitung zentral erfolgt, werden auch diese Verbrauchswerte einbezogen.
Der Bedarfsausweis erfordert detaillierte Angaben zur Gebäudehülle: Wandaufbau, Dachdämmung, Kellerdämmung, Fenstertyp und -verglasung sowie die Gebäudegeometrie. Zusätzlich werden Informationen zur Heizungsanlage benötigt – Art des Heizkessels, Baujahr der Anlage, Verteilsystem und Warmwasserbereitung. Falls vorhanden, fließen auch Daten zu Lüftungsanlagen und Solaranlagen mit ein. Je genauer die Angaben, desto präziser das Ergebnis.
Wer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis zu 10.000 Euro betragen. Die Pflicht zur Vorlage gilt auch für Immobilienanzeigen – dort müssen die wesentlichen Energiekennwerte bereits angegeben werden. Es empfiehlt sich daher, den Energieausweis rechtzeitig erstellen zu lassen.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu gehören unter anderem Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger und speziell geschulte Handwerksmeister, die eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen können. Die ausstellende Person muss die Berechtigung nach § 88 GEG erfüllen. Über unser Portal arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Energieberatern zusammen.

Bereit für Ihren Energieausweis?

Wir arbeiten an unserem Online-Portal, damit Sie Ihren Energieausweis bald bequem digital erstellen können. Beide Ausweis-Typen werden in Kürze verfügbar sein – einfach, rechtssicher und zum fairen Preis.